Gruppenordnung „BBS-Ruhrpott“
§1 Zweck Gemeinsame Aktivitäten für Halter Weißer Schweizer Schäferhunde.
§2 Teilnahme Nur Halter dieser Rasse; Anerkennung der Ordnung mit Teilnahme.
§3 Haftung Jeder Halter haftet für seinen Hund (§ 833 BGB). Teilnahme nur mit gültiger Hundehaftpflicht. Keine Haftung der Gruppenleitung.
§4 Leine Hunde zunächst angeleint; Ableinen nur nach Absprache und an geeigneten Orten.
§5 Gesundheit Zugelassen sind nur gesunde, geimpfte Hunde. Läufige Hündinnen ausgeschlossen.
§6 Verhalten Aggressive Hunde ausgeschlossen. Rücksichtnahme gegenüber Dritten ist Pflicht.
§7 Sauberkeit Halter beseitigen Hinterlassenschaften sofort.
§8 Leitung Anweisungen der Gruppenleitung sind bindend.
§9 Ausrüstung Halsband/Geschirr mit Marke erforderlich. Verbot: Stachel-, Würgehalsbänder ohne Stopp, tierschutzwidriges Zubehör.
§10 Gemeinschaft Respektvoller Umgang; Konflikte sachlich klären.
Der Teilnehmer erklärt sich der Aufnahmen von Bild
und Tonaufnahmen.